Freitag, 01.08.2008
Neue Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Der nordrheinwestfälische Landtag hat als Nachfolgegesetz zum Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) in dritter Lesung am 25.10.2007 das Kinderbildungsgesetz verabschiedet. Das KiBiz löst das GTK aus dem Jahre 1993 zum nächsten Kindergartenjahr ( 01.08.2008 ) ab.
Im Zentrum des Gesetzes stehen neben dem verstärkten Ausbau des Betreuungsangebotes für Unterdreijährige insbesondere die frühe Bildung und Förderung von Kindern und mehr Flexibilität für die Eltern bei der Nutzung des Angebots.
Die Ziele des Gesetzes sind:
- Die Bildungs- und Erziehungsarbeit soll präzisiert und gestärkt werden. Kindertageseinrichtungen müssen ein eigenes Bildungs- und Erziehungskonzept haben und zur individuellen Förderung der Kinder ihre Entwicklung beobachten und dokumentieren.
- Die Betreuungsangebote für unterdreijährige Kinder sollen nachhaltig ausgebaut werden.
- Das neue Gesetz soll die Vermittlung von Tagesmüttern und Tagesvätern unterstützen.
- Die Kindertagespflege wird erstmalig landesgesetzlich geregelt und finanziell gefördert.
- Es wird eine klare und übersichtliche Finanzierungsstruktur auf der Grundlage von Kindpauschalen eingeführt.
- Die Kindertageseinrichtungen werden durch neue Formen der Vernetzung und Kooperation zu Familienzentren weiter entwickelt.
- Die Sprachförderung wird als Regelaufgabe der Einrichtungen auch landesgesetzlich verankert. Angebote zusätzlicher Sprachförderung ergänzen sie für diejenigen Kinder, die eines solchen Angebots bedürfen. Ziel ist es, dass jedes Kind bei Schuleintritt die deutsche Sprache so beherrscht, dass es dem Unterricht von Anfang an ohne Probleme folgen kann.
- Integrative Angebote für Kinder mit und ohne Behinderungen sollen erhalten bleiben und erhalten eine gesetzlich verankerte Finanzgrundlage.
- Die Angebote sollen flexibler gestaltet werden und sich am tatsächlichen Bedarf der Familien orientieren können. Dazu sollen bürokratische Hürden abgebaut und vorhandene Standards überprüft werden.
- Die Zusammenarbeit mit der Schule soll weiter intensiviert werden.
Nach dem KiBiz gibt es jetzt drei Gruppentypen: - Gruppe I: 20 Kinder von 2 – 6 Jahren, davon vier bis sechs Zweijährige - Gruppe II: 10 Kinder unter 3 Jahren - Gruppe III: 25 Kinder von 3 – 6 Jahren sowie die Buchungszeiten pro Woche : - 25 Stunden - 35 Stunden - 45 Stunden
Aus den vorgenannten Änderungen ergibt sich die Notwendigkeit, die bisherige Satzung der Stadt Würselen vom 22.06.2006 über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten im Sinne des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder des Landes NRW (GTK NRW) sowie die Satzung der Stadt Würselen vom 19. März 2007 über die Kindertagespflege im Sinne der §§ 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kindertagespflegesatzung – durch eine neue Satzung zu ersetzen.
Die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Betreuungen in den Kindertagesstätten wurden mit der Satzung neu geregelt. Die folgende Tabelle zeiget den neuen Elternbeitrag zum 01.08.2008.
Die neue Satzung der Stadt Würselen können Sie hier einsehen.

