Anmeldungen zu den Ferienspielen der Stadt Würselen jetzt möglich

Die Planungen für die Ferienspiele des Jugendamtes der Stadt Würselen sind so gut wie abgeschlossen. Für die Maßnahmen „Ferienspiele am Wisselsbach“ (30. Juli bis 3. August) und... weiterlesen

Programm Familienzentrum Lebensspielraum Mai 2012 ... weiterlesen
Aktivitäten des Jugendamtes beim Cityfest in Würselen

Auch beim diesjährigen Cityfest, das die Arbeitsgemeinschaft Handel, Handwerk, Gewerbe und Industrie in Würselen am Sonntag, 6. Mai 2012 durchführt, wird das Jugendamt wieder ein interessantes... weiterlesen

Freitag, 05.02.2010

Aufruf der Jugendpfleger in der StädteRegion Aachen zu Karneval

Das vielfältige Karnevalstreiben genießt einen hohen kulturellen und sozialen Stellenwert für Jung und Alt. Frohsinn und Ausgelassenheit in den närrischen Tagen dürfen jedoch nicht zu Leichtsinn und verantwortungslosem Verhalten (ver-)führen. Daher kommt dem Jugendschutz während der Karnevalszeit eine besondere Bedeutung zu. Die Jugendpfleger/innen appellieren an Eltern und Erziehende, aber auch Veranstalter und Verkaufsstellen: Helfen Sie mit, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen!
Das Augenmerk sollte besonders darauf gerichtet sein, dass Kinder und Jugendliche nicht zum Alkoholkonsum animiert werden. Erst Personen über 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder Biermixgetränke trinken. „Branntweinhaltige“ Alkoholika wie Schnäpse, Liköre und insbesondere auch "Alcopops", die mit Branntwein gemischten limonadenähnlichen Mixgetränken, dürfen weder an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Informieren Sie sich als Eltern oder Erziehende, an welcher Veranstaltung ihr Kind teilnimmt und welches Programm geboten wird. Kinder sollten auf dem Heimweg begleitet werden oder in Gruppen nach Hause gehen. Überzeugen Sie sich unmittelbar davon, dass Ihr Kind gesund nach Hause kommt.
Eltern, Verwandte, Bekannte und Freunde sollten den Kindern und Jugendlichen immer Vorbild sein und zeigen, dass Hochstimmung und Alkohol nicht unbedingt zusammengehören müssen. Nicht nur Kinder und Jugendliche, auch die Erwachsenen müssen "Nein" sagen können.

Wenn Sie im konkreten Fall sehen, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen gefährdet ist, treten Sie mit Zivilcourage aktiv entgegen und mischen Sie sich ein.

Fühlen Sie sich dem Wohle unserer Kinder und Jugendlichen verpflichtet. Denn: Jugendschutz geht alle an!"